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[MG 20/22] Konsequenzen fuer Falschparker
Hallo zusammen
Der HA hat letzte Woche zwei Schilder angebracht (eines am Schranken, das
andere an der Müllinsel), auf denen zusätzlich hingewiesen wird, dass das
Parken nur auf den dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt ist.
Da es bei uns im Heim leider immer wieder Personen gibt, die ihr Fahrzeug
permanent auf nicht als Parkplatz ausgewiesene Flächen stellen, haben diese
Person mit folgenden (finanziellen) Konsequenzen zu rechnen.
Anwaltskosten 120 Euro
Lenkererhebeung 14 Euro
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Summe 134 Euro
Derjenige, der das Fahrzeug widerrechtlich abgestellt hat, muss eine
Unterlassungserklärung, die er vom Rechtsanwalt erhält, unterschreiben, in
der er erklärt, das widerrechtliche Abstellen sofort zu unterlassen.
Wird erneut dagegen verstossen folgt eine Unterlassungsklage und die wird erst
so richtig teuer !!!
Darum noch einmal ausdrücklich die Bitte des HA, das Falschparken zu
unterlassen. Ich denke das Geld wäre anderswo sicher sinnvoller eingesetzt.
mfg
HOTO für den HA
--
DDipl.-Ing. Thomas Hochleitner
Institut für Apparatebau, Mechanische Verfahrenstechnik und Feuerungstechnik
Inffeldgasse 25/B/I
8010 Graz
AUSTRIA
hochleitner@tugraz.at
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